Preis für das Internetportal E-Petitionen
Das Internetportal E-Petitionen des Petitionsausschusses hat den diesjährigen "Politik Award", einen Preis der Zeitschrift "Politik & Kommunikation", gewonnen. Bundestags-Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt (CSU) und die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Naumann (Die Linke), haben den in der Kategorie Innovation verliehenen Preis am 4. Dezember 2008 in Berlin entgegengenommen.
Das Portal
Ende Original-Link -->https://epetitionen.bundestag.de bietet den
Nutzern eine einzigartige Möglichkeit der
Bürgerbeteiligung bei hoher Transparenz. So entsteht mit dem
Einreichen von Petitionen auf elektronischem Wege eine schnelle und
transparente Verbindung zwischen Bevölkerung und
Parlament.
Eingabe per Online-Formular
Die Bürgerinnen und Bürger können bei den E-Petitionen via Internet wählen, ob sie eine Petition einreichen, die nur sie persönlich betrifft, oder ob sie für eine Petition von allgemeinem Interesse um Unterstützung werben wollen. Für öffentliche Petitionen und für Einzelpetitionen steht ein einfaches Online-Formular zur Verfügung.
Über jede öffentliche Petition kann in einem eigenen
Forum diskutiert werden. Dem Petitionsausschuss verhelfen die
Diskussionsforen zu einem besseren Verständnis der Eingabe,
weil die Teilnehmer dort häufig weitere Aspekte ansprechen,
die in der ursprünglichen Eingabe noch nicht enthalten
waren.
Rund 13.000 Nutzer registriert
Nach dem Modellversuch, der 2005 noch mit einer vom schottischen Parlament übernommen Software begann, schaltete der Bundestag das neue, auf Dauer eingerichtete System am 14. Oktober 2008 frei. Seitdem haben sich rund 13.000 Nutzer registriert. Täglich werden es mehr.
In den sieben Wochen, die das neue System verfügbar ist, wurde
die Seite insgesamt 1,3 Millionen Mal aufgerufen. Die Nutzer haben
mehr als 2.600 Forenbeiträge geschrieben. Derzeit befinden
sich 100 öffentliche Petitionen in der Mitzeichnung und
Diskussion.
Jedes Anliegen wird geprüft
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz verankert. Mit Bitten zu Gesetzesänderungen oder Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten kann sich jeder Bürger, jede Bürgerin an das Parlament wenden. Jedes Anliegen wird geprüft und beantwortet und je nach Ergebnis der Prüfung und Möglichkeit weiter bearbeitet, um eine Lösung im Sinne des Einreichers zu finden.