Mehr Rechte für Verletzte und Zeugen im Strafverfahren
CDU/CSU und SPD wollen, dass die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren stärker berücksichtigt werden. So sollen beispielsweise Opfer von Zwangsverheiratung als Nebenkläger auftreten können. Auch soll der Katalog der Taten, bei denen vor Gericht ein Opferanwalt bestellt werden kann, erweitert werden, beispielsweise im Fall von sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Im Rechtsausschuss werden sich am Mittwoch, dem 13. Mai 2009, neun Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zu den Koalitionsvorschlägen und weiteren Initiativen äußern.
Wie aus dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (
16/12098) weiter hervorgeht, soll in der
Strafprozessordnung klargestellt werden, dass Verletzte, die in
einem anderen EU-Mitgliedstaat Opfer einer Straftat geworden sind,
diese Tat auch in Deutschland anzeigen können Um die Rechte
von Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Straftat wurden oder
als Zeugen in einem Strafverfahren aussagen müssen, weiter zu
stärken, soll die Altersgrenze für ihre Aussage vor
Gericht von derzeit 16 Jahren auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt
werden.
Zeugen sollen angstfrei aussagen
Vereinfacht werden soll schließlich die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand für besonders schutzbedürftige Zeugen. In bestimmten Fällen sollen Zeugen ihren Wohnsitz nicht angeben müssen, um "angstfrei" aussagen zu können. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu diesem zweiten Opferrechtsreformgesetz 18 Änderungsvorschläge unterbreitet.
Auch der Bundesrat will den Opferschutz im Strafverfahren
stärken. Sein Gesetzentwurf (
16/7617) sieht vor, Opfern schwerer
Körperverletzung einen kostenlosen Anwalt zu stellen, um
Schadensersatzforderungen an den Täter durchsetzen zu
können. Bisher müssen Opfer, die keine Prozesskostenhilfe
erhalten, die Anwaltskosten selber tragen, während dem
Täter ein Pflichtverteidiger gestellt wird.
Kostenloser Opferanwalt
Die Bundesregierung hat die Länderinitiative begrüßt und es befürwortet, bei schwerer Körperverletzung, erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme die kostenlose Vertretung durch einen Opferanwalt zu gewährleisten.
In einem weiteren Gesetzentwurf (
16/9448) tritt der Bundesrat dafür ein,
dass Opfer von Zwangsheirat und schwerem "Stalking" (Verfolgen und Belästigen eines
Menschen) künftig Nebenkläger im Strafverfahren werden
können. Auch solle ihnen ein Opferanwalt zur Verfügung
gestellt werden. Die zwangsweise Verheiratung stelle eine
gravierende Menschenrechtsverletzung dar, heißt es in dem
Entwurf.
Zeit: Mittwoch, 13. Mai 2009, 12.00 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus,
Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als
Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim
Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax:
030/227-36081, E-Mail:
rechtsausschuss@bundestag.de) unter Nennung des
Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer
anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim
Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Wolfgang Arenhövel, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen
- Prof. Dr. Reinhard Böttcher, Bundesvorsitzender Weißer Ring e.V., Ebersberg
- Dr. Rüdiger Deckers, Fachanwalt für Strafrecht, Düsseldorf
- Prof. Dr. Dieter Dölling, Direktor des Instituts für Kriminologie, Heidelberg
- Dr. Florian Drücke, Leiter Recht und Politik beim Bundesverband Musikindustrie e.V., Berlin
- Prof. Dr. Matthias Jahn, Universität Erlangen-Nürnberg
- Dr. Helmut Pollähne, Rechtsanwalt, Bremen
- Christian Schmidt-Sommerfeld, Präsident des Landgerichts München II, München
- Prof. Dr. Heinz Schöch, emeritierter Universitätsprofessor für Strafrecht, Kriminologie, Jugendrecht und Strafvollzug an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Weitere Informationen
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- 16/12098 - Gesetzentwurf CDU/CSU und SPD: Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
- 16/7617 - Gesetzentwurf Bundesrat: Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
- 16/9448 - Gesetzentwurf Bundesrat: Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem "Stalking"