Arbeitnehmer vor Überwachung schützen
Der Schutz von Arbeitnehmern steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, dem 11. Mai 2009. Elf Sachverständige werden eine Stunde lang zu vier Anträgen von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen Stellung nehmen. Dabei geht es sowohl um den Datenschutz von Beschäftigten, beispielsweise bei Discountgeschäften.
So wollen Bündnis 90/Die Grünen die Rechte der
Beschäftigten in Discountern verbessern (
16/9101). Sie wollen die Gründung von
Betriebsräten erleichtern. Die Einleitung von
Betriebsratswahlen müsse gesetzlich besser geschützt
werden. Auch sei es notwendig, die Straf- und
Bußgeldvorschriften zu verschärfen, wenn die
Betriebsratswahl behindert wird.
"Lücken im Persönlichkeitsschutz schließen"
Ferner sollen nach dem Willen der Fraktion Lücken im Persönlichkeitsschutz geschlossen werden. Der Einsatz von Videokameras, Privatdetektiven und Systemen der Zugangskontrolle am Arbeitsplatz sollen streng begrenzt werden, fordern die Abgeordneten.
In einem weiteren Antrag (
16/9311) verlangt die Fraktion die Sicherung
der Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter. So
müsse der Datenschutz am Arbeitsplatz verbessert werden. Die
Mitarbeiter müssten auch vor Überwachung mit optischen
und elektronischen Geräten geschützt werden. Eine
personenbezogene Überwachung der Arbeitnehmer mit Hilfe von
Logdateien oder einer entsprechenden Software zu Verhalten und
Leistungskontrolle müsse unzulässig bleiben.
Gestärkt werden sollten Stellung und Aufgaben des
betrieblichen Datenschutzbeauftragten, so Die Grünen.
Linke verlangt Datenschutzkonzept
Den Datenschutz für Beschäftigte stärken will auch die Linksfraktion. In ihrem Antrag ( 16/11376) fordert sie, dass die Erhebung, Speicherung, Veränderung und Nutzung der Daten von Beschäftigten nur zulässig ist, wenn sie gesetzlich erlaubt ist oder ein mit den Betroffenen geschlossener Vertrag dies erfordert.
Personenbezogene Daten sollten nur erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen, wenn ein Datenschutzkonzept mit geregelter Zugriffsberechtigung und Sicherheitsmaßnahmen vorliegt. Bewerber sollten Schadenersatzansprüche geltend machen können, wenn sie auf Fragen nach Schwangerschaften, Parteimitgliedschaft oder Religionszugehörigkeit keine Auskunft geben und deshalb das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt.
FDP will Beschäftigte umfassend schützen
Ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fordert die FDP ( 16/12670). Die Abgeordneten verlangen unter anderem, dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen erhoben werden müssen. Bewerbungsunterlagen sollten dem Bewerber zurückgesendet und die Daten gelöscht werden müssen.
Biometrische Daten wie Fingerabdrücke dürften nur zu dem
Zweck verwendet werden, für den sich auch erhoben worden sind.
Videoüberwachungssysteme sollten nicht eingesetzt werden
dürfen, um die Leistung oder das Verhalten zu
kontrollieren.
Zeit: Montag, 11. Mai 2009, 12.30 bis 13.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal
4.900
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als
Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim
Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax:
030/227-36030, E-Mail:
arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Nennung
des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer
anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim
Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924)
anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
- Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. (BvD)
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Dr. Martin Diller, Stuttgart
- Hans Gliss, Hamburg
- Dr. Ulrike Fleck, Ludwigshafen
- Dr. Thomas Petri, Berlin
- Andreas Jaspers, Bonn
- Karin Schuler, Bonn
- Dr. Gerhard Schäfer, Bonn
Weitere Informationen
Bundestagsdrucksachen zum Thema
-
16/10837 - Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Rechte der Beschäftigten von Discountern verbessern
-
16/9311- Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter sichern
- Datenschutz am Arbeitsplatz stärken
-
16/11376 - Antrag DIE LINKE.: Datenschutz für
Beschäftigte stärken
-
16/12670 - Antrag FDP: Schutz von Arbeitnehmerdaten
durch transparente und praxisgerechte Regelungen gesetzlich
absichern