Hinterbliebenen von am 17. Juni 1953 Getöteten Leistungen zukommen lassen
Berlin: (hib/BOB) Hinterbliebenen von Personen, die im Zuge der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR durch Polizei oder andere Einsatzkräfte ohne Verhaftung und Verurteilung getötet worden sind, soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen eine "späte Genugtuung" zuteil werden. In einem Gesetzentwurf ( 15/5244) ist vorgesehen, diese Personen in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz aufzunehmen. Sie sollen von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge Leistungen erhalten können, ohne dass auf ihre wirtschaftliche Situation abgestellt wird. SPD und Bündnis 90/Die Grünen rechnen mit Kosten von jährlich etwa 600.000 Euro. Sie seien vollständig vom Bund zu tragen.
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