hib-Meldung
192/2006
Datum: 21.06.2006
heute im Bundestag - 21.06.2006
Falsche Alg-II-Bescheide haben unterschiedliche Ursachen
16/1839) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/1732). Es werde lediglich gesammelt, in
welchem Umgang Einkommen und Vermögen falsch angegeben oder
erfasst wurden. Dies sei nach den Angaben der Bundesagentur
für Arbeit (BA) von Juli bis September 2005 in fast 60.000
Fällen so gewesen, heißt es weiter. Eine
Rückforderung des Arbeitslosengeldes II aufgrund eines
falschen Bescheides liege grundsätzlich im Ermessen der
Behörde, so die Regierung. Sie sei aber zwingend, wenn der
Begünstigte den Bescheid durch arglistige Täuschung oder
durch vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben
erwirkt habe.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine
fehlerhafte Berechnung des Arbeitslosengeldes II sowohl auf falsche
Angaben des Antragstellers als auch auf eine mangelhafte
Verarbeitung der Daten zurückgehen kann. Beim automatisierten
Datenabgleich werde nicht erfasst, welcher Grund für eine
fehlerhafte Berechnung im Einzelfall vorliegt, schreibt die
Regierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_192/05