hib-Meldung
192/2006
Datum: 21.06.2006
heute im Bundestag - 21.06.2006
Regierung: Alg II darf bei stationärem Krankenhausaufenthalt gekürzt werden
16/1838) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1730). Grundlage dafür sei das
Bedarfsdeckungsprinzip, wonach die Regelleistung dann zu mindern
ist, wenn der Bedarf anderweitig gedeckt ist. Deshalb halte sie die
Kürzung auch für rechtlich zulässig, schreibt die
Regierung weiter.
Berlin: (hib/MPI) Das Arbeitslosengeld II (Alg II) darf bei einem
stationären Krankenhaushalt bei Vollverpflegung um bis zu 35
Prozent gekürzt werden. Darauf habe sich das frühere
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Abstimmung mit
der Bundesagentur für Arbeit und dem Deutschen Verein für
öffentliche und private Fürsorge geeinigt, heißt es
in der Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_192/06