hib-Meldung
012/2007
Datum: 18.01.2007
heute im Bundestag - 18.01.2007
Antidoping-Gesetz trotz Kontroverse um die Umsetzung einstimmig befürwortet
16/3712) vorgelegt. Damit ist der Weg für
eine internationale Bekämpfung von Doping im Sport frei.
Gleichwohl wird für die Debatte im Plenum des Bundestages am
Freitag dieser Woche ein Zeitraum von einer Stunde zur
Verfügung stehen, um Kontroversen zwischen den Fraktionen
über die Umsetzung des Übereinkommens auszuräumen.
Wesentlicher Knackpunkt ist dabei nach den Worten der CDU/CSU vor
allem im Artikel 8 zu sehen. Darin verpflichten sich die
Unterzeichnerstaaten, sowohl eine Bestrafung bei nachgewiesenem
Doping vorzunehmen, als auch bereits den Besitz von Dopingmitteln
und die Verweigerung einer Probeentnahme entsprechend zu
sanktionieren. Den Abgeordneten geht es dabei nicht nur um eine
saubere Trennung staatlicher Aufgaben gegenüber der Autonomie
der Sportverbände bei ihren Veranstaltungen. Es geht auch um
den Erfolg nationaler Sportler bei internationalen Wettbewerben.
Die SPD sagte deshalb, es sei zu Recht darauf hinzuweisen, dass es
in einigen anderen Staaten eine geringe Neigung gebe,
möglichen Verstößen gegen die Antidopingkonvention
der UNESCO in der geforderten Weise nachzugehen. Es müsse
deutlich gemacht werden, dass es mit Kontrollen allein nicht getan
sei und immer wieder Wege gefunden würden, auch aufwendigste
Kontrollmechanismen unerkannt zu durchlaufen. Die FDP hatte
zugestimmt, aber gleichzeitig kritisiert, dass die nationale
Antidopingagentur (NADA) finanziell nicht entsprechend
verstärkt worden sei. Wegen der noch unklaren Regelung
staatlicher Sanktionen habe man eine Kleine Anfrage an die
Regierung gerichtet, um "ganz genau zu wissen, wie das nachher
aussieht". Die Linke nahm die Frage von "mehr Sport oder mehr
starker Staat" auf, ließ aber erkennen, dass manche
Problematik "gerne hochgespielt" werde. So zeige sich im Ergebnis
ein Wert von rund 1,5 Prozent positiver Dopingbefunde bei
Fußballern oder 1,7 Prozentpunkten bei Leichtathleten. Die
Grünen teilten diese Einschätzung nicht. Vielmehr
bestätige eine repräsentative anonyme Aussage von bis zu
50 Prozent aller Athleten, dass sie "schon mal gedopt" hätten.
Weil die Regierung es bislang an konkreten Aussagen zu Sanktionen
habe fehlen lassen, lege die Fraktion rechtzeitig einen Antrag vor,
um die Dinge zu klären. Schließlich mache die UNESCO in
ihrem Vertragstext beide Seiten - Staat und Sport - verantwortlich.
Die Regierung sagte dazu, das UNESCO-Übereinkommen trete in
Kraft, wenn es von 30 Staaten ratifiziert sei. Da dies inzwischen
38 Staaten getan hätten, werde die Konvention nun zur einer
internationalen Grundlage der Doping-Bekämpfung. In Kürze
werde man ein Artikelgesetz vorgelegen, das auch die Frage
geeigneter strafgesetzlicher oder anderer Sanktionen kläre.
Berlin: (hib/WOL) Alle fünf Fraktionen haben sich im
Sportausschuss am Mittwochnachmittag für die Ratifizierung des
internationalen Übereinkommens der UNESCO gegen Doping im
Sport vom 19. November 2005 ausgesprochen. Die Bundesregierung
hatte dazu einen Gesetzentwurf (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael
Klein, Dr. Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath,
Günter Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander
Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_012/02