hib-Meldung
108/2007
Datum: 25.04.2007
heute im Bundestag - 25.04.2007
Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform in der Kritik
16/4841) plant die Bundesregierung unter
anderem, den Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent zu
senken und dies durch eine breitere Bemessungsgrundlage für
die Besteuerung teilweise wieder wettzumachen. Im Finanzausschuss
stellen sich 70 Sachverständige noch bis zum Abend den Fragen
der Abgeordneten zu dem Gesetzentwurf, der im Bundestag am 25. Mai
verabschiedet werden soll. Grundsätzlich stieß das
Reformvorhaben auf Lob, weil die Senkung des nominalen
Körperschaftsteuersatzes richtig sei, um Deutschland im
internationalen Steuerwettbewerb wieder attraktiver zu machen.
Trotz der geplanten Verschlechterung von Abschreibungsbedingungen
steigt die Attraktivität des Steuerstandorts aus Sicht von
Professor Thiess Büttner vom Ifo-Institut für
Wirtschaftsforschung. Jost Heckemeyer vom Zentrum für
Europäische Wirtschaftforschung sagte voraus, dass auch der
Mittelstand von der Reform profitieren werde. Die Gegenfinanzierung
ist aus seiner Sicht mittelstandfreundlich gestaltet. Ähnlich
sah es Otto Bach vom Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung. Vier Prozent des Bruttoinlandprodukts
würden für die Besteuerung nicht erfasst, das seien 100
Milliarden Euro. Viele Gewinne würden in Bilanzen versteckt
oder erst später realisiert, sagte Bach. Dirk Wendel vom
Bundeszentralamt für Steuern bezeichnete die geplante
"Zinsschranke", also die Beschränkung der Abzugsfähigkeit
von Zinsaufwendungen, als Versuch, die deutsche Steuerbasis zu
sichern. Kritisch äußerten sich dagegen die Professoren
Wolfgang Schön und Stefan Homburg. Für Schön
schneidet der Gesetzentwurf "richtig ins Fleisch". Neben der
Zinsschranke nannte er dabei auch die Beschränkung von
Verlustverrechnungsmöglichkeiten. Diese Beschränkungen
gingen über die Bekämpfung von Missbräuchen hinaus.
In beiden Fällen hält er ein Einschreiten des
Bundesverfassungsgerichts für möglich. Homburg beklagte,
dass in Deutschland nicht mehr nach dem
Leistungsfähigkeitsprinzip, sondern nach der Qualität des
jeweiligen Beraters besteuert werde. Professor Rudolf Hickel
bezweifelte, dass für ausländische Investoren die
nominalen Steuersätze Signalwirkung hätten. Wichtiger
seien die effektiven Steuersätze, die in Deutschland
vergleichsweise niedrig seien. Insgesamt schwächt dieser
Gesetzentwurf nach Auffassung Hickels die Finanzkraft der
öffentlichen Haushalte. Hickels Kollege Lorenz Jarass
bemängelte, dass das Steuerrecht noch komplizierter werde und
dass die Gegenfinanzierung zu Lasten des Mittelstands gehe. Der
Bundesverband der Deutschen Industrie sieht nach den Worten seines
Vertreters Bernd Jonas noch Handlungsbedarf bei der Höhe der
abzugsfähigen Zinsen im Rahmen der Zinsschranke sowie bei den
Möglichkeiten, der Zinsschranke zu entgehen (Escape-Regel).
Alfons Kühn vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag
sagte, der Mittelstand erwarte Vereinfachungen, Planungssicherheit
und Rechtssicherheit. Stattdessen gebe es viele neue Instrumente,
die den gewerblichen Mittelstand belasteten. Dagegen sind für
Monika Kuban von der Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände bei den geplanten Hinzurechnungen sowie bei
der Zinsschranke keine Abstriche mehr möglich. Sie betonte die
große Bedeutung der Gewerbesteuer, und auch Hartmut Tofaute
vom Deutschen Gewerkschaftsbund verspricht sich eine Stabilisierung
des Gewerbesteueraufkommens. Für ihn ist der erwartete
Steuerausfall von durchschnittlich 5 Milliarden Euro jährlich
der negativste Punkt dieser Reform. "Solche Steuerausfälle
können wir uns nicht leisten", sagte Tofaute.
Berlin: (hib/VOM) Auf Kritik bei einigen Sachverständigen ist
am Mittwochmittag im Finanzausschuss die Gegenfinanzierung der
geplanten Unternehmensteuerreform gestoßen. In ihrem Entwurf
eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_108/08