hib-Meldung
108/2007
Datum: 25.04.2007
heute im Bundestag - 25.04.2007
Bundesrat: Länderpolizeibehörden mehr Möglichkeiten geben
16/5053) vorgelegt. Die Länderkammer ist
der Auffassung, die durch den Zoll im Rahmen verdeckter
Maßnahmen gewonnenen personenbezogenen Daten könnten
wichtig für Ermittlungen der Landespolizeien sein. Dies gelte
zum Beispiel bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten
Kriminalität sowie der Rauschgift- oder
Schleuserkriminalität. Eine Übermittlung der
personenbezogenen Daten an Länderpolizeibehörden komme
daher bei allen in dem Entwurf zur Neuregelung des ZfdG geregelten
Maßnahmen, Informationen zu gewinnen, in Betracht. Die
Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu. Da die Weitergabe
und weitere Verwendung verdeckt erlangter Daten (erneute) Eingriffe
in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellten und
den vorangegangenen Eingriff vertiefen könnten, seien
gesetzliche Regelungen erforderlich, um die Zweckbindung der Daten
"in angemessener Weise" zu gewährleisten.
Berlin: (hib/BOB) Es besteht keine Notwendigkeit, im
Zollfahndungsdienstgesetz (ZfdG) die Kennzeichnung von Daten
über den vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben Rahmen hinaus
festzuschreiben. Diese Ansicht vertritt der Bundesrat in einer
Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung
des ZfdG. Diese wurde jetzt als Unterrichtung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_108/09