Die Linke will Rente von DDR-Funktionären aufbessern
Berlin: (hib/MPI) Entgelte von staatsnahen Beschäftigten in der DDR sollen nach dem Willen der Linksfraktion bei der Rentenberechnung wie die anderer Versicherter behandelt werden. In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ( 16/7035) fordern die Abgeordneten, dass die Entgelte der Versorgungsberechtigten nicht mehr nur bis zum Durchschnittseinkommen, sondern bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Renteberechnung eingehen. Die Streichung der bisherigen Kappung solle rückwirkend zum Juli 1993 erfolgen, da von da an für Sonderversorgungssysteme keine Vergleichsrentenberechnung mehr erfolgte. Die Linke moniert, dass nach geltender Rechtslage "Personen mit herausgehobenen Funktionen im Partei- und Staatsapparat der DDR mit die Biografie betreffenden Eingriffen ins Rentenrecht belegt" würden. Diese Regelung widerspreche den Vorgaben des Einigungsvertrages und verletze die Wertneutralität des Rentenrechts.
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