FDP macht Lösungsvorschlag zur auslaufenden "58er-Regelung"
Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion strebt eine Nachfolgelösung für die Ende des Jahres auslaufende so genannte 58er-Regelung an. In einem Antrag ( 16/7003) fordern die Liberalen, dass nicht in Anspruch genommene gesetzliche Rentenansprüche bei der Ermittlung der Hartz-IV-Bedürftigkeit nicht berücksichtigt werden und damit keine Zwangsverrentung stattfindet. Ohne Nachfolgelösung für die "58er-Regelung" müssten Langzeitarbeitslose ab 58 Jahren Frührente statt Arbeitslosengeld II beantragen - und Abschläge bis zu 18 Prozent hinnehmen. Bislang können Arbeitslose ab 58 Jahren bis zur Rente Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung zu stehen.
Nach FDP-Vorstellungen soll die Notwendigkeit, gegebenenfalls gesetzliche Rentenansprüche einzusetzen, um Sozialhilfe zu bekommen, erhalten bleiben. "Denn wer gesetzliche Rentenanwartschaften aufgebaut hat und erwerbsunfähig wird, erhält eine Erwerbsminderungsrente bis zum 65. Lebensjahr, danach seine Regelaltersrente. Die Erwerbsminderungsrente ist dann natürlich bei der Ermittlung der Bedürftigkeit zu berücksichtigen", schreiben die Abgeordneten.
Die FDP will Versicherten laut ihres Antrags ab dem 60. Lebensjahr zudem den Zeitpunkt ihres Renteneintritts selbst bestimmen lassen. Voraussetzung müsse sein, dass die Summe ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgungsansprüche dann über dem Grundsicherungsniveau liege. Ferner sollten die Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr aufgehoben werden.
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