hib-Meldung
050/2008
Datum: 20.02.2008
heute im Bundestag - 20.02.2008
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingebracht
16/8148) sieht vor, den Anteil erneuerbarer
Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30
Prozent zu erhöhen und auch danach weiter kontinuierlich zu
steigern. Strom aus erneuerbaren Energien soll auf diese Weise
wettbewerbsfähig werden und sich weiter am Markt durchsetzen.
Mit dem EEG, das Teil des in Meseberg beschlossenen
Maßnahmenpakets ist, sollen auch internationale und auf
europäischer Ebene formulierte Vorgaben zum Schutz des
Weltklimas umgesetzt werden. Ziel der vorgesehenen Änderungen
ist es, die Effektivität und Effizienz des bereits bestehenden
Gesetzes weiter zu erhöhen. Das EEG gilt als effektives
Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien und trat
erstmals im April 2000 in Kraft. Nach dem EEG muss Strom aus
erneuerbaren Energien vom Netzbetreiber vergütet werden. In
dem neu eingebrachten Gesetzesentwurf werden neue
Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen
formuliert. Damit soll der Ausbau dieser Technologien weiter
gefördert werden. Für Strom aus Biomasse wird der Bonus
für die Kraft-Wärme Koppelung beispielsweise von 2 auf 3
Cent erhöht. Bei Windanlagen sieht der Gesetzentwurf vor, die
Rahmenbedingungen für das so genannte Repowering weiter zu
verbessern. Dabei werden alte Anlagen durch neue und moderne
Windanlagen ersetzt. Einschränkungen wird es bei der
Vergütung von Strom aus Palmöl geben. Zum Schutz der
Regenwälder, die für Palmölplantagen abgeholzt
werden, soll Strom aus diesem Rohstoff nur noch dann gefördert
werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Öl aus
nachhaltiger Bewirtschaftung stammt. Der Bundesrat fordert in
seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2008, die geplanten
Maßnahmen im Rahmen des "Integrierten Energie- und
Klimaprogramms" (IEKP) nochmals zu überprüfen und
stärker miteinander zu "verzahnen". Zudem möchte der
Bundesrat eine höhere bzw. modifizierte Vergütung
für verschiedene Energieformen wie Wasserkraft, Biomasse oder
Geothermie erreichen. Unter anderem bittet der Bundesrat auch zu
prüfen, inwieweit Anreize für eine bedarfsorientierte
Einspeisung geschaffen werden können. Außerdem will der
Bundesrat die Berichtspflicht für die Betreiber
verändern. Auf diese Weise soll den Stromkunden die Auswahl
zwischen den verschiedenen Anbietern erleichtert werden.
Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Netzbetreiber sollen
ihre Angaben daher in Zukunft so formulieren, dass der Kunde
einfach erkennen kann, welchen Anteil der Strom aus erneuerbaren
Energien ausmacht.
Berlin: (hib/AS) Die weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer
Energien an der Stromversorgung ist Ziel der geplanten Neufassung
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es wird am Donnerstag im
Plenum in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_050/06