hib-Meldung
122/2008
Datum: 29.04.2008
heute im Bundestag - 29.04.2008
Regierung: Post zahlt in 158 Fällen keine Nachversicherungsbeträge
16/8840) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8576) weiter heißt, hat das
Unternehmen nach eigener Auskunft in 158 Fällen keine
Nachversicherungsbeiträge gezahlt. Es berufe sich darauf, dass
die Ansprüche verjährt seien. In sieben dieser Fälle
seien gerichtliche Klagen anhängig. Die Regierung schreibt,
der durchschnittliche Beitrag zur Nachversicherung belaufe sich auf
15.000 Euro. Dies entspreche einem Gesamtbetrag von 2,37 Millionen
Euro. Die betroffenen ehemaligen Beamten seien zwischen zwei
Monaten und 30 Jahren bei der Post beschäftigt gewesen. Die
Regierung sieht nach eigener Darstellung keinen Anlass, die
Nachversicherung aus Steuermitteln zu übernehmen. Nach einer
jetzt vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung habe die
Versichertengemeinschaft der Rentenversicherung keine Zeiten als
Beitragszeiten abzugelten, für die keine entsprechende
Beitragszahlung erfolgt sei, heißt es weiter.
Berlin: (hib/MPI) Seit 1995 sind bei der Deutschen Post AG
insgesamt 8.737 Beamte vorzeitig und in der Folge mit einer
gesetzlichen Pflicht zur Nachversicherung ausgeschieden. Wie es in
der Antwort der Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_122/03