hib-Meldung
122/2008
Datum: 29.04.2008
heute im Bundestag - 29.04.2008
Regierung: Lagebericht von Staatsministerin Böhmer ist kein Tätigkeitsbericht
16/8646) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/8347) hervor. Das dabei besonders
drängende Problem der Langzeitfälle sei im
Richtlinienumsetzungsgesetz aufgegriffen worden. Danach regle das
Aufenthaltsgesetz in Paragraf 15, dass der Aufenthalt eines
Ausländers im Transitbereich spätestens 30 Tage nach
Ankunft einer richterlichen Anordnung bedarf. Angesichts der Frage
der Grünen-Fraktion, warum Staatsministerin Böhmer in
ihrem siebten Lagebericht über die Lage der Ausländer und
Ausländerinnen in Deutschland derartige Probleme nicht
erwähnt habe, verweist die Bundesregierung in der Antwort
darauf, dass es sich bei dem Bericht nicht um einen
Tätigkeitsbericht gehandelt habe. Insofern diene der Bericht
auch nicht der umfassenden und detaillierten Darstellung aller
Tätigkeiten der Beauftragten.
Berlin: (hib/HAU) Die Probleme des so genannten asylrechtlichen
Flughafenverfahrens sind der Beauftragten der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria
Böhmer (CDU), bekannt. Das geht aus der Antwort der
Bundesregierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_122/04