Haushaltsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Für mehr Transparenz beim Einsatz externer
Personen in der Bundesverwaltung hat sich der Haushaltsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochabend auf Antrag der
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der FDP und von Bündnis
90/Die Grünen gegen die Stimmen der Linksfraktion, dass die
Regierung in ihrer Verwaltungsvorschrift zur Beschäftigung
externer Berater weitere Eckpunkte beachten muss. So sollen dabei
nicht nur die Mitarbeiter von Unternehmen und Verbänden
erfasst werden, sondern auch Beschäftigte von
Zuwendungsempfängern und Institutionen im Mehrheitsbesitz des
Bundes sowie unentgeltliche Berater. Zudem soll die Regierung den
Verbotsbereich des Einsatzes externer Personen "klar und eindeutig"
definieren. Dazu zählt der Haushaltsausschuss die Formulierung
von Gesetzesentwürfen und anderer Rechtsetzungsakte, die
Tätigkeit in Leitungs- und Kontrollbereichen sowie bei der
Auftragsvergabe. Auch soll der Status der externen Mitarbeiter bei
allen innerdienstlichen Kontakten grundsätzlich deutlich
gemacht werden, dies gelte auch für alle Außenkontakte.
Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesregierung ihm
halbjährlich über die Beschäftigung von externen
Personen berichtet. Dieser Beschluss geht weitgehend auf einen
Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zurück, der die
bisherige Praxis kritisiert hatte. Nach Angaben des BRH waren im
Zeitraum von 2004 bis 2006 zwischen 88 und 106 Personen in
Ministerien tätig, die von Unternehmen, Verbänden oder
Sozialkassen entsandt worden waren. Die Sprecher der
antragstellenden Fraktionen machten deutlich, dass sie gegen ein
Verbot des Einsatzes von externen Mitarbeitern in der
Bundesverwaltung sind. Diese würden in vielen Bereichen
gebraucht. Die Linksfraktion begründete ihre Ablehnung damit,
dass durch den Antrag das Problem nicht gelöst werde. "Es darf
keine externen Partner geben, die von anderen bezahlt werden",
sagte ihre Sprecherin. Der Vertreter des Bundesinnenministeriums
erklärte, dass dieser Antrag nun in die
Verwaltungsvorschriften eingearbeitet werde. Diese würden dann
mit den anderen Ressorts abgestimmt. Das Kabinett werde
voraussichtlich noch im Juni entscheiden.
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