hib-Meldung
165/2008
Datum: 05.06.2008
heute im Bundestag - 05.06.2008
Bezuschusste Beschäftigung ohne Arbeitslosenversicherung
16/9216) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/9035). So genannte Drehtüreffekte
sollten vermieden werden, heißt es weiter. Seit dem 1. April
dürfen neben Trägern auch Unternehmen den
Beschäftigungszuschuss nutzen. Die Regierung betont, sie
beabsichtige nicht, den so beschäftigten Langzeitarbeitslosen
die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der
Arbeitslosenversicherung zu eröffnen. Diese Möglichkeit
bestehe nur für Personen, die unmittelbar vor und innerhalb
von 24 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit, die zur
freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, mindestens ein Jahr in
einem versicherungspflichtigen Job gearbeitet oder Arbeitslosengeld
bezogen haben. Außerdem werde eine freiwillige
Weiterbeschäftigung auch deshalb abgelehnt, weil damit ein
Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Steuermitteln aufgebaut werden
könnte, schreibt die Regierung.
Berlin: (hib/MPI) Unternehmen müssen für
Langzeitarbeitslose, die sie mit dem Beschäftigungszuschuss
nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beschäftigen, keine
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten. Es stehe
nicht der Aufbau neuer Versicherungsansprüche auf
Arbeitslosengeld im Vordergrund, sondern die längerfristige
oder dauerhafte Beschäftigung, schreibt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_165/06