Ausschuss für Verkehr. Bau und
Stadtentwicklung/Haushaltsausschuss
Berlin: (hib/HIL/MIK) Nach heftiger Kritik der
Oppositionsfraktionen haben der Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung sowie der Haushaltsausschuss am Freitagmorgen in
Sondersitzungen den Beteiligungsvertrag über die
Teilprivatisierung der Verkehrssparte der Deutschen Bahn AG (DB AG)
zwischen Bund und DB AG zur Kenntnis genommen. Ein positiver
Beschluss der Ausschüsse über den Vertrag war dem
zugrunde liegenden Beschluss des Bundestages vom 30. Mai nicht
erforderlich. Die Opposition kritisierte abermals das Verfahren zur
Teilprivatisierung und vor allem die fehlende parlamentarische
Beteiligung. Außerdem sehen FDP, Grüne und Linke im
Beteiligungsvertrag viele Fragen nicht geklärt und "erhebliche
Risiken" auf den Bund zukommen. Acht Änderungsanträge der
FDP-Fraktion im Verkehrsausschuss wurden mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen abgelehnt. Durchsetzen konnte sich in beiden
Ausschüssen gegen die Stimmen der Opposition jedoch ein Antrag
der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Darin ist
festgeschrieben, dass "der Erlös aus der
Veräußerung der Aktien der DB Mobility Logistics AG (DB
ML AG) abzüglich eines zwischen Bund und DB AG vor der
Teilprivatisierung festzulegenden Betrags, der im Unternehmen
verbleiben soll, dem Bundeshaushalt zufließt". Die
Hälfte dieser Mittel solle in ein Investitions- und
Innovationsprogramm gesteckt werden. Außerdem sollen
"künftig Gewinne der Infrastrukturgesellschaften vorrangig
für die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur eingesetzt
werden". Im Haushaltsausschuss machte das Finanzministerium
deutlich, dass alle Einnahmen "qualifiziert gesperrt" werden
müssen, so dass der Ausschuss jeweils über die Verwendung
der Mittel entscheiden kann. Dem Bundestag soll alle zwei Jahre ein
Bericht über "alle beabsichtigten wesentlichen
Veränderungen" des Personenfernverkehrsangebots "unter
Darlegung der zugrunde liegenden Bedarfsanalysen" vorgelegt werden
und der Haushaltsausschuss erwartet bis zur Bereinigungssitzung des
Bundeshaushalts 2009 im November ein Konzept für ein
Innovations- und Investitionsprogramm für den Schienenverkehr.
Im Verkehrsausschuss befürchtete die FDP, dass dadurch, dass
die aus der DB AG auszugliedernde DB ML AG entgegen dem Beschluss
des Bundestages im Beteiligungsvertrag zur Vertragspartei gemacht
würde, der ML AG Rechte zugestanden würden, die ihr nicht
zustünden. Weil mit dem Vertrag versucht werde, Kosten der DB
ML AG auf die im 100prozentigen Bundeseigentum stehende DB AG
abzuwälzen und aus einer mittelbaren Privatisierung eine
unmittelbare werde, verstoße der Beteiligungsvertrag
"eklatant" gegen die Bundeshaushaltsordnung. Die Grünen
kritisierten unter anderem, dass der Vertrag nicht regle, wer
welchen Anteil der Privatisierungserlöse bekomme.
Außerdem warnten sie: "Bestimmte Fehler können sie nicht
zurücknehmen." Die Linke, die gegen jegliche Privatisierungen
der DB AG ist, kritisierte, dass im Beteiligungsvertrag weder
haftungsrechtliche Fragen ausreichend geklärt würden,
noch dem Bund ausreichend Einfluss auf die Streckenplanung
gesichert werde. Vorgesehen sei lediglich die "rechtzeitige
Information" geplanter Streckenstreichungen oder -änderungen.
Bundesregierung und Koalition wiesen die Kritik zurück. Der
Ausschuss beschloss außerdem mit den Stimmen der
Oppositionsfraktionen, in einer Anhörung die Meinung von
Experten zum Beteiligungsvertrag einzuholen. Ein Termin für
die Anhörung steht noch nicht fest. Der Haushaltsausschuss
will sich gegebenenfalls an der Anhörung beteiligen.
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