hib-Meldung
213/2008
Datum: 21.07.2008
heute im Bundestag - 21.07.2008
Eisenbahn-Bundesamt soll Aufsicht über Versuchsanlagen übernehmen
16/9899) vorgelegt. Bisher ist es so, dass
für Planfeststellung, Verwaltung und Betrieb von
Versuchsanlagen, die von anderen als dem Bund, zum Beispiel von
privaten Firmen, im "öffentlichen Interessen errichtet und
betrieben werden", die jeweils oberste Landesbehörde
verantwortlich ist. Für Versuchsstrecken, die vom Bund
betrieben werden, ist bereits das Eisenbahn-Bundesamt
zuständig. Als Beispiel für eine privat betriebene
Versuchsanlage wird im Gesetzentwurf die Transrapid-Versuchsstrecke
im Emsland genannt. In Ermangelung gesetzlicher Aufsichtsregelung
habe hier die zuständige Genehmigungsbehörde dem
Betreiber zwar Vorgaben gemacht, ihm aber die Einhaltung der die
Sicherheit regelnden Betriebsvorschriften selbst überlassen.
Hier muss nach Meinung der Länderkammer Rechtsklarheit durch
Regelungen zur staatlichen Aufsicht über Errichtung,
Änderung und Betrieb solcher Anlagen geschaffen werden. "Aus
Gründen der Effizienz und der Harmonisierung der materiellen
Anforderungen an Anwenderstrecken und Versuchsanlagen ist daher das
Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde und künftig auch
als Genehmigungsbehörde für die Betriebsvorschriften
sowie als Planfeststellungsbehörde für ,Andere Anlagen'
festzulegen", heißt es in der Begründung zum
Gesetzentwurf. Die Bundesregierung macht in ihrer Stellungnahme zum
Gesetzentwurf des Bundesrates deutlich, dass sie eine solche
Regelung nicht für nötig hält. "Die Bundesregierung
ist der Auffassung, dass keine Gesetzeslücke besteht",
heißt es. Es sei nicht ersichtlich, weshalb der Bund
Aufsicht, Genehmigung und Planfeststellung übernehmen solle.
Berlin: (hib/HIL) Nach dem Willen des Bundesrats soll
ausschließlich das Eisenbahn-Bundesamt künftig für
Überwachung und Planung von Versuchsanlagen zur Erprobung von
Techniken für den spurgeführten Verkehr verantwortlich
sein. Die Länderkammer hat einen entsprechenden Gesetzentwurf
(Herausgeber
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_213/02