Im Bundestag notiert: zehn Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung
Berlin: (hib/HLE) Im vergangenen Jahr sind in vier Ländern und beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof insgesamt zehn Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und durchgeführt worden. Dies geht aus einer Unterrichtung ( 16/10300) der Bundesregierung hervor. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums seien 2007 zwei Maßnahmen zur Eigensicherung nach Artikel 13 Abs. 5 des Grundgesetzes durchgeführt worden, teilt die Regierung weiter mit. Im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums habe der Zollfahndungsdienst eine Maßnahme zur Eigensicherung durchgeführt.
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(ab 01.04.2008 )
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