Koalition will Finanzmarkt mit Garantien bis zu 500 Milliarden Euro stabilisieren
Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD wollen die Liquiditätsengpässe auf dem deutschen Finanzmarkt überwinden und dessen Stabilität stärken. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur "Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes" ( 16/10600) vorgelegt, der eine Garantieermächtigung bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro sowie Kreditermächtigungen bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro umfasst. Vorgesehen ist, einen Fonds des Bundes mit der Bezeichnung "Finanzmarktstabilisierungsfonds" in Form eines Sondervermögens, das vom übrigen Vermögen des Bundes getrennt ist, einzurichten. Der Fonds soll sich an der Rekapitalisierung von Finanzunternehmen beteiligen können, vor allem gegen Zahlung einer Einlage. Er soll Anteile oder stille Beteiligungen erwerben und sonstige Bestandteile der Eigenmittel dieser Unternehmen übernehmen können. Die Fraktionen wollen das Ministerium ermächtigen, für den Fonds Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro für Schuldtitel, die noch bis Ende Dezember 2009 gegeben werden, zu übernehmen. Ebenso sollen begründete Verbindlichkeiten aus Einlagen solcher Finanzunternehmen, die eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten haben, übernommen werden können. Gleiches soll für die Übernahme von Garantien für Verbindlichkeiten von Zweckgesellschaften gelten, die ihrerseits Risikopositionen eines Finanzunternehmens übernommen haben. "Für die Übernahme von Garantien ist ein Entgelt in angemessener Höhe im Jahr zu erheben", heißt es in dem Entwurf.
Darüber hinaus soll der Fonds von Finanzunternehmen vor dem 13. Oktober 2008 erworbene Risikopositionen absichern, vor allem Forderungen, Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente, Rechte und Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und Beteiligungen. Dies soll auch für Zweckgesellschaften gelten, die Risikopositionen eines Finanzunternehmens übernommen haben. Zudem wollen die Fraktionen das Bundesfinanzministerium ermächtigen, für den Fonds zur Deckung von Aufwendungen und anderen Maßnahmen dieses Gesetzes Kredite bis zur Höhe von 70 Milliarden Euro aufzunehmen. Dieser Betrag soll mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 10 Milliarden Euro überschritten werden können. Schließlich soll das Ministerium auch ermächtigt werden, bei der Inanspruchnahme einer Garantie aus diesem Gesetz weitere Kredite in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro aufzunehmen.
Wie es in dem Entwurf weiter heißt, sollen nach Abwicklung des Fonds verbleibende Defizite zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 65 zu 35 aufgeteilt werden. Wenn der Fonds nach Landesrecht errichtete Finanzunternehmen, Landesbanken oder Zweckgesellschaften unterstützt, die deren Risikopositionen übernommen haben, sollen die daraus resultierenden finanziellen Lasten von den jeweiligen Ländern allein getragen werden.
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(ab 01.04.2008 )
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