Beratung des Investitionszulagengesetzes 2010 vertagt
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen die abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung für ein Investitionszulagengesetz 2010 ( 16/10291) vertagt. Damit entfallen auch die für den morgigen Donnerstag vorgesehene zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages. Ebenfalls vertagt wurde die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Protokoll vom 15. Oktober 2007 zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Russland ( 16/10295), dessen abschließende Beratung im Bundestag ebenfalls am Donnerstag vorgesehen war. Bereits zuvor war die abschließende Beratung des Erbschaftsteuerreformgesetzes ( 16/7918, 16/8547), die im Bundestagsplenum für Freitagmorgen vorgesehen war, abgesetzt worden.
Zu den in der Beratung befindlichen Entwürfen der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2009 ( 16/10189, 16/10494) sowie zum Steuerbürokratieabbaugesetz ( 16/10188) gaben die Fraktionen im Ausschuss zu Protokoll, sie wollten die beiden Anhörungen vom vergangenen Mittwoch intensiv auswerten. Die Unionsfraktion kündigte zum Jahressteuergesetz 2009 an, unter anderem die Fragen der Kappungsgrenze bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld, des Vorsteuerabzugs bei privat genutzten Firmenfahrzeugen, der elektronischen Buchführung im Ausland, des geplanten Faktorverfahrens zum Lohnsteuerabzug bei Doppelverdiener-Ehepaaren sowie der Verlängerung der Verjährungsfrist bei Steuerstraftaten prüfen zu wollen.
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