Präsidium stellt Verstoß gegen Verhaltensregeln fest
Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2008 festgestellt, dass der Abgeordnete Otto Schily seine Pflichten nach den Verhaltensregeln (§ 8 Abs. 2 Satz 3) verletzt hat. Er hat anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt und somit gegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 VR in Verbindung mit Nr. 3 und 8 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln verstoßen.
Diese Feststellung wird als Drucksache veröffentlicht (§ 8 Abs. 2 Satz 4 VR).
Den Wortlaut der Verhaltensregeln finden Sie auf der Website des Bundestages unter: www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/go_btg/anlage1.html und die Ausführungsbestimmungen unter: www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/ausf.pdf.
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