Petitionsausschuss
Tätigkeitsbericht, Ausgabe 2008
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Deutscher Bundestag |
Drucksache 16/9500 |
16. Wahlperiode |
17.06.2008 |
Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)
- Kurzfassung -
Am 17. Juni 2008 wurde der jährlich dem Parlament zu erstattenden Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschusses dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übergeben.
Im Jahr 2007 hat der Petitionsausschuss 16 260 Petitionen und Eingaben erhalten. 2 139 davon wurden elektronisch, das heißt per Web-Formular eingereicht.
Im werktäglichen Durchschnitt wurden über 65 Zuschriften in den Geschäftsgang gegeben. Beide Zahlen liegen in etwa auf dem Niveau des Vorjahrs. Sie spiegeln jedoch den tatsächlichen Umfang des Posteingangs nur höchst unzureichend wieder, da in ihnen Massenzuschriften nicht enthalten sind.
Die Zahl der Petenten, die sich hilfesuchend an das Parlament wenden, ist also erheblich höher als die Eingangszahlen vermuten lassen. Unter Einschluss von Unterschriftenlisten und elektronischen Mitzeichnungen bei öffentlichen Petitionen betrug sie im Berichtsjahr ca. 600 000.
19.783 Petitionen wurden abschließend beraten. Gut 3.000 mehr, als eingegangen sind. Das ergibt sich aus Überhängen aus den Vorjahren.
Etwa 3.300 Petitionen konnten dabei unmittelbar positiv abgeschlossen werden.
In knapp 1.000 Fällen wurden förmliche Ersuchen an die Bundesregierung gerichtet, sich der Petition noch einmal anzunehmen.
Rund 6.000 der zu behandelnden Petitionen - das entspricht 35% aller Petitionen - waren Bitten zur Gesetzgebung. Darunter auch die größte abschließend behandelte Sammelpetition mit mehr als 82.000 Unterschriften zur Ablehnung der Einführung des SGB II. Weitere Gesetzgebungsvorschläge betrafen beispielsweise
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Kindergeldzuschläge für Einkommensschwache
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Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen
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Pflichtteil im Erbrecht oder
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die Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Wahlperioden.
Die meisten Neueingaben kamen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit insgesamt 4.060 Eingaben bzw. 25 Prozent aller Petitionen steht das BMAS auf Platz 1.
Obwohl im Berichtszeitraum die Zahl der Erwerbslosen unter die Marke von 4 Millionen sank, ging die Zahl der Eingaben, die die Arbeitsverwaltung betrafen, nicht zurück.
Viele Petitionen erreichten den Petitionsausschuss, in denen sich die Bürger über die Höhe der Leistungen und den Auszahlungsmodus oder auch über die menschliche Behandlung beschwerten.
Ein Dauerbrenner ist das Thema Rente. Allein 1.764 Petitionen bezogen sich darauf und erreichten damit etwa den gleichen Stellenwert wie im Vorjahr.
Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der Petitionsausschuss über das ganze Jahr hinweg öffentliche Beratungssitzungen durchgeführt. Zu diesen Beratungen werden die jeweiligen Petenten eingeladen. Sie können ihr Anliegen dem Ausschuss näher erläutern und sind damit direkt an der Diskussion, zu der auch Vertreter der Bundesregierung eingeladen sind, beteiligt.
Themen der öffentlichen Beratungen waren:
- der Nichtraucherschutz,
- die Generation Praktikum,
- das Wahlrecht,
- Petitionen zum Steuerrecht und zum Wehrsold
- sowie das Recht eheähnlicher Gemeinschaften.
Hierzu wurden 40 Petenten eingeladen und angehört.
Dies bedeutet ein Höchstmaß an Transparenz gegenüber den Petenten und der Öffentlichkeit insgesamt.
Diese Beratungen sind zwar sehr zeitaufwändig, aber der Aufwand lohnt sich, da sich bei vielen der Petitionen neue Aspekte ergaben, die ohne die öffentliche Aussprache vielleicht nicht bedacht worden wären.
Die öffentlichen Beratungen sind Teil des Modells „öffentliche Petitionen“. Der Ausschuss hat beschlossen, in den dauerhaften Wirkbetrieb überzugehen. Zurzeit wird dafür eine neue Software entwickelt. Der 1. Oktober 2008 ist der Starttermin für das neue System.