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Amtsausstattung
Die Abgeordneten erhalten eine Amtsausstattung
als Aufwandsentschädigung. Sie umfasst Geld und
Nachleistungen. Zur Amtsausstattung gehören unter anderem am
Sitz des Bundestages eingerichtete Büros, die freie
Benutzung aller Verkehrsmittel inklusive Eisenbahn,
Inlandsflüge und Dienstfahrzeuge. Außerdem können
Abgeordnete auf die Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie die
sonstigen Leistungen des Parlaments zurückgreifen.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/amtsausst