Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Er ist Anwalt der Soldaten und zugleich ein wichtiges Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte: Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages nimmt zweifellos eine ganz besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter.
Tätig wird er auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Der Wehrbeauftragte kann aber auch aus eigener Initiative heraus aktiv werden, wenn er Hinweise auf die Verletzung von Grundrechten von Soldaten oder von Grundsätzen der Inneren Führung erhält.
Jede Soldatin und jeder Soldat hat die Möglichkeit, sich direkt an den Wehrbeauftragten zu wenden. Der Wehrbeauftragte ist somit auch der Ombudsmann der Streitkräfte.
Mindestens einmal im Jahr berichtet der Wehrbeauftragte dem Bundestag über das Ergebnis seiner Tätigkeit. Reinhold Robbe ist seit dem 12. Mai 2005 der Wehrbeauftragte des Bundestages.