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Erststimme
Bei der Bundestagswahl haben die
Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und
die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen.
Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in
einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind
gewählt.
Für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ist die Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenantes Direktmandat.
Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/E/erststimme