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Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung des Bundestages sind die Regeln für den parlamentarischen Ablauf im Detail festgelegt. Sie listet unter anderem Funktionen, Rechte und Pflichten der Abgeordneten auf, schreibt den Ablauf der Plenarsitzungen vor, regelt Redezeiten im Plenum und enthält Verhaltensregeln für Abgeordnete. Der Bundestag gibt sich seine Geschäftsordnung laut Art. 40 des Grundgesetzes selbst und muss sie in jeder Wahlperiode neu beschließen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/go