PETITIONSAUSSCHUSS
Starke Bedenken gegen elektronische Stimmabgabe - aber nicht bei der Bundesregierung
Sind Wahlmaschinen sicher? Mit dieser Frage hat sich der Petitionsauuschuss am 18. Juni in einer öffentlichen Sitzung beschäftigt. Für den Petenten Tobias Hahn ist das grundsätzliche Prinzip der Öffentlichkeit von Wahlen bei dem Einsatz von Wahmaschinen gefährdet. Werde eine elektronische Wahlmaschine zur Abstimmung eingesetzt, könne weder der Wähler noch der Wahlvorstand das Gesamtergebnis überprüfen, so der Berliner in einer Eingabe.
Was in der Maschine passiere, sei unklar und höchstens für Experten nachzuvollziehen. Hingegen wären Stimmzettel nach der Wahl einsehbar und vor Manipulationen gefeit. Viele Abgeordnete teilten die Bedenken Hahns und eines weiteren Petenten.
Auf Nachfragen der Parlamentarier versicherte die Bundesregierung, dass die in Deutschland eingesetzten Wahlmaschinen manipulationssicher seien. Vergleiche mit anderen Ländern wie den USA wären verfehlt. Die deutschen Prüfmechanismen würden eine Beeinflussung des Ergebnisses wirkungsvoll verhindern.
Zudem verwies die Regierung auf den Einsatz von mechanischen Wahlmaschinen zur Auszählung der Stimmen seit den 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die Forderung des Petenten, das Wahlgesetz dahingehend zu verändern, Wahlmaschinen ganz zu verbieten, würde zur Folge haben, dass auch die mechanischen Zählmaschinen nicht mehr zum Einsatz kommen könnten. Die Regierung wies darüber hinaus darauf hin, dass bei der jüngsten Bundestagswahl 2005 bereits mehr als zwei Millionen Stimmen elektronisch abgegeben worden seien.
Die Zeitersparnis bei der Auszählung, das Hauptargument der Regierung für Wahlmaschinen, überzeugte die Abgeordneten nicht vollständig. So fragten die Bündnisgrünen, warum man ein weltweit bewährtes System, wie das der Wahlurnen, ändern und unnötige Risiken eingehen sollte. Ob die Rechtssicherheit von Wahlen beim Einsatz von Wahlmaschinen immer gewährleistet sei, wollte die SPD-Fraktion wissen.
Fragen und Petitionen zu Wahlen beschäftigten den Ausschuss auch im weiteren Verlauf der Sitzung. Das Wahlrecht für Deutsche im Ausland und für Ausländer in Deutschland, die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene sowie eine Änderung des Wahlsystems waren weitere Themen des Tages.