Versicherte sollen gegenüber Unternehmen der Versicherungswirtschaft künftig deutlich gestärkt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/3945 ) vor, den der Rechtsausschuss in geänderter Fassung am 20. Juni billigte. Die Koalitionsfraktionen und die Grünen stimmten dafür, die FDP dagegen, Die Linke enthielt sich. Insbesondere das Recht der Lebensversicherung soll modernisiert werden. So soll der Anspruch der Versicherten auf Überschussbeteiligung verankert werden. Der Ausschuss begrenzte den Anspruch eines Geschädigten auf die Fälle einer Insolvenz oder der Unauffindbarkeit eines Versicherten. Damit werde unter anderem sichergestellt, dass auch in diesen Fällen Geschädigten ein solventer Schuldner zur Verfügung steht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht dieser Anspruch schon jetzt.
Der Rechtsausschuss hat den Abkommen zwischen der EU und den USA über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen ( 16/4377 ) am 20. Juni zugestimmt. Union, SPD und FDP waren für eine Annahme. Die Linksfraktion stimmte dagegen; die Grünen enthielten sich. In der Diskussion wurden Zweifel angemeldet, ob die Vereinigten Staaten sich an den geschlossenen Vertrag halten würden. Vor allem die Grünen meinten, dass das Verhalten Amerikas gegenüber Menschen, die in die "Verfolgungsmaschinerie" des Landes gerieten, nicht mit dem Vertrag übereinstimme. Auch die Liberalen machten deutlich, das Abkommen müsse rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Die Union äußerte dazu, die Bundesregierung hätte "zufriedenstellende Antworten" auf ihre Fragen nach Todesstrafe und Sondergerichten gegeben. Auch die SPD wies darauf hin, es gebe keine Erkenntnisse über den Bruch des Rechshilfeabkommen durch die USA.
Die FDP-Fraktion hat die Regierung dazu aufgefordert, sich für die Rechte von Beschuldigten auf europäischer Ebene einzusetzen. In ihrem Antrag ( 16/5606 ) weisen die Liberalen auf die europäische Zusammenarbeit in Strafsachen hin, bemängeln aber die fehlende Vertiefung der Beschuldigtenrechte. So seien bisher nur die Rechte auf Information, Verteidigung, auf einen Dolmetscher und auf Übersetzung in einem Vorschlag für einen europäischen Rahmenbeschluss vorgesehen. Entscheidende Teile der Europäischen Konvention für Menschenrechte seien noch nicht berücksichtigt.
Das Recht auf Adoption für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften wollen die Grünen erreichen. Dazu legte sie einen Gesetzentwurf ( 16/5596 ) vor. In Deutschland lebe nach Informationen des Statistischen Bundesamtes in jeder achten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein Kind. Diese Kinder seien im Unterhalts- und Erbrecht gegenüber anderen Kindern benachteiligt. Keine wissenschaftliche Studie habe bisher belegen können, dass Kinder, die mit homosexuellen Eltern aufwachsen, sozial oder psychologisch anders seien als Kinder heterosexueller Eltern. Auch rechtlich gebe es weder im Grundgesetz noch in internationalen Verträgen Verpflichtungen, die Deutschland von einer Änderung des Adoptionsrechts abhielten.
Die Fraktion Die Linke drängt die Bundesregierung, bei der Deutschen Telekom AG gegen die geplanten Umstrukturierungen zu intervenieren. In einem Antrag ( 16/5677 ) verlangen die Abgeordneten, die Regierung müsse "ihrer beschäftigungspolitischen Verantwortung bei der Deutschen Telekom AG verstärkt nachkommen".
Der Bundestag hat am 21. Juni einen Antrag der Fraktion Die Linke ( 16/4856 ) abgelehnt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, das so genannte Verkehrsflächenbereinigungsgesetz über die gegenwärtig geltende Befristung bis Ende Juni 2007 um drei Jahre zu verlängern. Die Fraktion hatte ihren Vorstoss damit begründet, auf Grund der Vielzahl der bisher bekannt gewordenen Fälle sowie der Schwierigkeiten bei den Recherchen zu den betroffenen Grundstücken habe sich gezeigt, dass die Kommunen in den neuen Ländern ihr notarielles Kaufvertragsangebot nicht bis zum vorgesehenen Stichtag an die Grundstückseigentümer übermitteln könnten.