Die Koalitionsfraktionen wollen die Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen verbessern. Der Bundestag überwies am 21. Juni zwei Gesetzentwürfe von Union und SPD in die Ausschüsse. Im ersten Entwurf ( 16/5714 ) geht es um Arbeitslosengeld-II-Empfänger unter 25 Jahren. Betriebe, die solche Personen einstellen, sollen einen Qualifizierungszuschuss erhalten. Nach den Plänen der Koalition werden Arbeitgeber bis zu einem Jahr mit 50 Prozent des Arbeitsentgeltes gefördert. Ferner ist in dem Entwurf ein Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer vorgesehen. Die jährlichen Aufwendungen für beide Zuschüsse werden auf bis zu 250 Millionen Euro jährlich geschätzt.
Mit dem zweiten Entwurf ( 16/5715 ) sollen Langzeitarbeitslose über 25 Jahre gefördert werden. Arbeitgeber können danach mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent rechnen. Die Förderdauer soll in der Regel 24 Monate betragen. Die Kosten für die Neuregelung beziffern Union und SPD ab 2010, dem ersten Jahr der vollen Wirksamkeit, auf jährlich knapp 1,4 Milliarden Euro. Dem sollen Einsparungen beim Alg II in Höhe von 830 Millionen Euro gegenüberstehen.