Bundestag und Bundesrat haben sich mit der geplanten Föderalismusreform II viel vorgenommen. Ob es tatsächlich zu einer kompletten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einschließlich größerer Steuerautonomie für die Länder kommt, ist zwar zweifelhaft, dazu liegt der Entscheidungszeitraum wohl zu kurz vor der Bundestagswahl. Aber zumindest der Umgang mit der Staatsverschuldung dürfte verändert werden. Bei der Anhörung der Föderalismuskommission wurden Vorschläge gemacht, wie eine Überschuldung verhindert werden kann. Die Tatsache, dass das Staatsdefizit wegen der guten Konjunktur rapide sinkt, darf in der Tat nicht zu Untätigkeit verführen. Bei schlechterer Wirtschaftsentwicklung könnte es schnell wieder in die Höhe schnellen. Das ist nicht an sich schlimm. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage verweist zu Recht auf die Stabilisierungsfunktion erhöhter Defizite im Abschwung. Die deutsche Gesamtverschulung ist nur deshalb relativ hoch, weil Ende der 70er- und Anfang der 90er-Jahre über längere Zeiträume sehr hohe Defizite konjunkturunabhängig in Kauf genommen wurden. Ein generelles Verschuldungsverbot, wie es FDP und CDU diskutieren, ist ökonomisch schlicht Unsinn. Selbst für generationenübergreifende Projekte können nach Ansicht des Rates Schulden gemacht werden - wenn das Gesamtvermögen des Staates steigt. Die zweite dringend zu lösende Frage ist, wie den überschuldeten Bundesländern Bremen, Berlin und Saarland geholfen werden kann. Vorschläge wie die des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger, diese Länder über eine Art Solidarfonds zu entschulden, gehen in die richtige Richtung. Nur muss dann garantiert sein, dass die Länder sich nicht erneut in die Schuldenspirale geben.