LEBENSPARTNERSCHAFTEN
Union kritisiert Zypries
Mit drei Gesetzentwürfen waren die Oppositionsfraktionenen angetreten - ganz nach dem Motto "Getrennt marschieren - gemeinsam schlagen": Sie wollen allesamt mehr Rechte für homosexuelle Paare erreichen. Und sie hatten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) - so schien es jedenfalls - auf ihrer Seite.
Zypries nahm Bezug auf den Koaltionsvertrag: "Unsere Gesellschaft ist toleranter geworden. Sie nimmt auf Minderheiten Rücksicht." Und sie kritisierte das deutsche Erbrecht als "besonderes Ärgernis": Lebenspartner hätten zwar ein gesetzliches Erbrecht, würden aber steuerrechtlich im Erbfall als Fremde behandelt.
Der Lesben- und Schwulenverband beklagt ebenfalls, dass im Erbrecht der oder die Hinterbliebene nicht der gesetzliche Erbe sei und damit in die höchste Erbschaftssteuerklasse falle. Barbara Höll (Die Linke) haute in die gleiche Kerbe: Warum denn "verpartnerten" Menschen im Erbfall nur 5.200 Euro steuerfrei zuständen, während Ehegatten bis zu 307.000 Euro bekämen?
Die Justizministerin und eine ihrer Vorgängerinnen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), nahmen in diesem Zusammenhang besonderen Bezug auf die im Rechtsausschuss tätige CDU-Politikerin Ute Granold. Die hatte in ihren Augen Gesprächsbereitschaft signalisiert. Zypries sagte: "Ich glaube es ist wichtig, dass die Union sagt, dass sie bereit ist, darüber zu reden."
Daniela Raab (CSU) konterte: "Das Vorgehen nach dem Motto ,Steter Tropfen höhlt den Stein' funktioniert bei dieser Thematik mit der Union sicher nicht." Ein noch Mehr an Gleichstellung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft werde es mit der Fraktion nicht geben. Und auch Georg Fahrenschon (CSU) konstatierte, die Forderung, gleichgeschlechtliche Lebenspartner erbschaftsteuerlich genauso zu behandeln wie Ehegatten, sei "zu kurz gesprungen". Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) hatte folgende Idee: Die Abstimmung im Parlament müsse freigegeben werden: "Ich bin sicher, dass viele Kollegen der Union bei uns wären."