Der Bundestag hat sich am 21. Juni dafür ausgesprochen, an der seit 2006 geltenden Kontingentierung für mittel- und osteuropäische Saisonarbeitskräfte festzuhalten. Ein Antrag der FDP ( 16/2685 ), die geltende Eckpunkteregelung zu überarbeiten und die Kontingentierung abzuschaffen, stieß auf den Widerstand aller übrigen Fraktionen, die einem Votum des Agrarausschusses ( 16/5170 ) folgten.
Die FDP hatte argumentiert, die deutsche Land- und Forstwirtschaft sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe seien auf den Einsatz ausländischer Saisonarbeitskräfte angewiesen. Die beschränkte Zulassung seit 2006 habe sich nicht bewährt, inländische Arbeitskräfte seien für körperlich anstrengende Tätigkeiten nicht zu gewinnen. Die Koalition räumte ein, dass Deutschland aufgrund des Lohnniveaus für Saisonarbeiter nicht mehr so attraktiv sei. Sie bevorzugt eine schnelle Abhilfe bei Vermittlungsproblemen vor Ort. Die Linke forderte eine Mindestlohnregelung, die Grünen sprachen sich für eine bessere Arbeitsorganisation aus.
Auf Empfehlung des Arbeitsausschusses ( 16/3376 ) lehnte der Bundestag ferner einen Antrag der Grünen ( 16/2991 ) bei Enthaltung der Linken ab, vernetzt arbeitende "Grüne Agenturen" einzurichten, um die Vermittlung von Erwerbslosen für Arbeiten in der Landwirtschaft und in anderen "grünen" Berufen zu verbessern.