Deutsch soll als Amtssprache in der Europäischen Union "stärker" durchgesetzt werden. Dazu hat der Bundestag am 21. Juni die Regierung aufgefordert, in dem er eine Unterrichtung der Bundesregierung ( 16/5329 Nr. 2.9, 16/5766 ) über die Ausgaben für Übersetzungsleistungen in der EU zur Kenntnis nahm und einer Entschließung bei Enthaltung der Linksfraktion zustimmte.
Darin wird die Bundesregierung auf Antrag der Koalitionsfraktionen sowie der FDP und der Linksfraktion aufgefordert, sich gegenüber den europäischen Institutionen dafür einzusetzen, dass die "Stellung der deutschen Sprache in Europa ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt wird".
Weiterhin soll die Regierung darauf hinwirken, dass die Europäische Kommission die Übersetzung sämtlicher Dokumente in die deutsche Sprache sicherstellt, die für die "ungehinderte Erfüllung des Mitwirkungsauftrags des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten" erforderlich sind. Der Rat soll ferner dafür Sorge tragen, dass die Kommission die Kosten für die Übersetzungsleistungen künftig gesondert ausweist und nach Zielsprachen aufschlüsselt, damit Bedarf, Nachfrage und Übersetzungsleistung besser quantifiziert werden können. Schließlich soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bis zu einer Einigung über ein neues Übersetzungsregime alle im Deutschen Bundestag zur Mitwirkung nötigen Dokumente in der Arbeitssprache Deutsch vorliegen.
Nach Angaben des Vorsitzenden des EU-Unterausschusses des Haushaltsausschusses, Klaus-Peter Willsch (CDU), gelten zurzeit 26 EU-Vorlagen als "nicht ordnungsgemäß" zugeleitet. Es sei auch schwer nachzuvollziehen, wie die Abgrenzung bei einer Übersetzung oder Nichtübersetzung erfolge. "Wir sind nicht bereit, dies weiter mitzumachen", betonte er. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründete ihre Enthaltung damit, dass sie nicht alle Passagen des Antrages mittragen könne. Im Prinzip sei die Fraktion jedoch auch dafür, dass alle Dokumente in Deutsch vorliegen sollten.