Sie helfen bei Fragen nach der richtigen Altersvorsorge, wie auch bei der Schuldnerberatung. Ebenso bei falschen Versprechen aus Gewinnspielen, den neuesten Wunderdiäten und Nahrungsergänzungsmitteln, der Berechtigung von Telekommunikations- und Energieabrechnungen und vielem mehr - die Verbraucherzentralen. Sie verstehen sich als Helfer bei rechtlichen und wirtschaftlichen Themen des privaten Haushalts.
Unabhängig, glaubwürdig und kompetent wollen sie sein. Angesichts fortschreitender Mittelkürzungen durch die Länder wird dies jedoch immer schwieriger. So kamen denn auch die Experten einer öffentlichen Anhörung im Verbraucherschutzausschuss am 20. Juni zu dem einhelligen Urteil: Die Verbraucherzentralen sind derzeit strukturell unterfinanziert. Abhilfe versprechen sich sowohl der Bundesverband als auch Landesverbände der Verbraucherzentralen dabei von der Schaffung einer unabhängigen "Stiftung Verbraucherpolitik und Verbraucheraufklärung". Eine solche Bundesstiftung, so hieß es, solle die dauerhaft tragfähige und unabhängige Finanzierung der Verbraucherarbeit sicherstellen.
Derzeit, so Edda Müller vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, sei die Finanzierungssituation "prekär". Es gebe zu wenig institutionelle Hilfe durch die Länder, beklagte sie. Einzelne Projekthilfen könnten nicht greifen, da die personelle und technische Ausstattung in einigen Ländern nicht ausreiche. Das vorgeschlagene Stiftungsmodell ist ihrer Ansicht nach der richtige Weg zu einer soliden dauerhaften Finanzierung. Aus Sicht von Olaf Weinel von der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich seit der letzten Anhörung zu diesem Thema im Jahre 2005 nicht viel getan. Zwar habe sich, wie damals gefordert, eine Verbraucherschutzministerkonferenz gegründet, doch habe sich an der Unterfinanzierung der Verbraucherzentralen nichts geändert. Eine Folge davon sei die Schließung von über 60 Beratungsstellen seit 2002. Auch Klaus Bätz von der Verbraucherzentrale Sachsen beklagte die "strukturelle Unterfinanzierung". Die Finanzierungssituation habe dramatische Züge angenommen. Um dagegen vorzugehen sei ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern nötig. Mindestens 1 Euro pro Einwohner müssten für Verbraucherberatung jährlich zu Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen, so Klaus Müller von der dortigen Verbraucherzentrale, lote derzeit angesichts der gekürzten Mittel eine Anbietermitfinanzierung aus. Dabei habe man aber jederzeit die Wahrung von Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit im Auge.
In Österreich, so erläuterte Georg Rathwallner von der Arbeiterkammer Oberösterreich, seien mit der Anbietermitfinanzierung keine guten Erfahrungen gemacht worden. Allerdings gebe es dort auch eine komfortable Situation: Jährlich 3 Euro pro Einwohner stünden für die Verbraucherberatung zur Verfügung. Finanziert werde dies über einen 0,5-prozentigen Aufschlag auf die Sozialversicherungsbeiträge. So könne er schon für den Konsumenten arbeiten, während die deutschen Kollegen noch die Mittel für das nächste Jahr sichern müssten, sagte Rathwallner.
Die Stiftung Warentest lehnt eine Finanzierung über private Sponsoren ab. Dies sei im Interesse der Wahrung der Unabhängigkeit nicht möglich. Auch indirektes Sponsoring über einen Pool bewerte man kritisch. Da die Unternehmen mit ihrer Spende nicht werben dürften, gebe es auch kein Motiv für ein Sponsoring. Dem Stiftungsmodell stehe man hingegen aufgeschlossen gegenüber. Staatssekretär Benjamin-Immanuel Hoff vom Berliner Senat erklärte, es gebe derzeit einen Rückgang der Verbraucherförderung zu verzeichnen. Daher gelte es nach neuen Finanzierungsformen zu suchen. Das vorgeschlagene Stiftungsmodell könne dabei ein richtiger Weg sein. Trotz aller Einsparungserfordernisse der Länder, so betonte Hoff, halte er die Existenz der Verbraucherzentralen für unver- zichtbar.