Ein Vorschlag zur Erfassung von Fluggastdatensätzen ist im Europaparlament auf heftige Kritik gestoßen. In einer am 20. November mit 512 Stimmen angenommenen Entschließung haben die Abgeordneten große Vorbehalte gegen das Projekt geäußert. Konkret wurden in der Resolution sowohl die Notwendigkeit, die Verhältnismäßigkeit und der Nutzen, aber auch die Vereinbarkeit mit der europäischen Grundrechtecharta in Frage gestellt. Da eine große Zahl von Abgeordneten auch die Rechtsgrundlage der Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) kritisierte, soll das Europaparlament erst über den Text abstimmen, wenn alle Bedenken "ordungsgemäß ausgeräumt seien". Die Parlamentarier betonten, dass die beabsichtigte Erfassung von Fluggastdaten in dieser Form "beträchtliche Auswirkungen" auf das persönlichen Leben der Unionsbürger habe und ein wirksamer Schutz der Privatssphäre gewährleistet werden müsse.
Gleichzeitig äußerten die Abgeordneten erhebliche Bedenken, dass die Schaffung eines derartigen PNR-Systems "wirklich zusätzlichen Nutzen" bringe. Die USA hätten bislang noch nicht schlüssig nachweisen können, dass der Einsatz dieser Daten bei der Bekämpfung des Terrorismus notwendig sei, heißt es weiter in der Entschließung.
Als einen weiteren Kritikpunkt führten die Abgeordneten an, dass es nicht sicher sei, ob die Erfassung der Daten von Fluggästen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit der EU-Grundrechtecharta stehe.