Herr Schünemann, Sie haben auf der Innenministerkonferenz ein Konzept vorgelegt, wie die NPD finanziell ausgetrocknet werden kann. Ihre Kollegen haben darauf aber eher skeptisch reagiert.
Natürlich ist das ein kompliziertes Thema. Aber im Ziel sind wir uns alle einig: Diese Verfassungsfeinde sollen nicht auch noch alimentiert werden. Es ist unerträglich, dass sich die NPD zu rund 40 Prozent aus Steuermitteln finanziert. Und niemand hat gesagt, dass wir nicht zu diesem Ziel kommen können. Die Details müssen wir noch klären.
Was ist aus Ihrer Sicht der strittigste Punkt ihres Vorschlages?
Aus meiner Sicht ist es ja vollkommen unstrittig. Aber in der Tat ist es ein kompliziertes juristisches Terrain, auf dem wir uns bewegen. Außerdem ist das Konzept 80 Seiten stark und konnte den Innenministern erst einen Tag vorher vorgelegt werden. Es muss erst einmal in Ruhe geprüft werden.
Sie glauben, auf der nächsten Konferenz werden sie dafür eine Mehrheit bekommen? Selbst ihr Parteikollege Wolfgang Bosbach zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit.
Das Besondere an diesem Konzept des Staatsrechtlers Volker Epping ist doch, dass er nicht einfach einen theoretischen Weg skizziert. Er stützt sich auf verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts und kam zu dem Schluss, dass eine Ergänzung des Grundgesetz-Artikels 21 möglich ist. Genügen kann dann ein gerichtsfester Nachweis von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, um den Geldhahn zuzudrehen. Dafür können Verfassungsschutzberichte ausreichen. Ich bin sicher, dass es nach einiger Zeit alle überzeugen wird und wir das Konzept verabschieden werden.
Ist das auch eine Möglichkeit, das umstrittene Verbot der NPD zu umgehen, sozusagen der kleinste gemeinsame Nenner unter den Ministern?
Nein, diese beiden Punkte hängen nicht unmittelbar zusammen. Schon lange wird darüber diskutiert, wie die Finanzquellen rechtsextremistischer Parteien trocken gelegt werden können. Es ist ein Zeichen für eine wehrhafte Demokratie. Das Land Niedersachsen wurde schon im Dezember 2007 damit beauftragt, einen Weg aufzuzeigen. Wir haben nun dieses zusätzliche Instrument gefunden.
Die angestrebte Grundgesetzänderung bezieht sich auf alle verfassungsfeindlichen Parteien. Was ist zum Beispiel mit den Republikanern oder der DVU?
Natürlich zielt dieses Gesetz nicht auf eine bestimmte Partei, das kann es auch gar nicht. Es richtet sich gegen alle Verfassungsfeinde. Dazu zählt sicherlich auch die DVU. Die Republikaner hingegen haben sich inzwischen selbst so verkleinert und sind so wenig aktiv, dass sie sich selbst erledigt haben.
Das Interview führte Annika Joeres.