Über ihre Initiative zur nationalen Stadtentwicklungspolitik informiert die Bundesregierung im Rahmen einer Unterrichtung ( 16/9234). Ziel der Initiative sei es, "das Modell der europäischen Stadt als Grundlage der ökonomischen Entwicklung, als ökologisch sinnvolle Siedlungsform und als Mechanismus für soziale und ethnische Integration weiter zu entwickeln", so die Bundesregierung. Diese Zielsetzung geht zurück auf die "Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt", die auf dem informellen EU-Ministertreffen am 24. Mai 2007 verabschiedet wurde.
Die nationale Stadtentwicklungspolitik umfasst nach Angaben der Bundesregierung zwei Handlungsfelder: Das Handlungsfeld "Gute Praxis" integriert bisherige Instrumente und Förderprogramme und ergänzt sie "laufend um innovative Aspekte". Es umfasst die Bereiche Städtebauförderung, Gesetzgebung und Forschung. Das zweite Handlungsfeld besteht in einer "Projektreihe für Stadt und Urbanität" und soll eine verbesserte Außendarstellung der Themen bewirken.
In Zukunft soll die Nationale Stadtentwicklungspolitik fünf thematische Schwerpunkte haben: Sie soll im Zeichen der Zivilgesellschaft "Bürger für ihre Stadt aktivieren", denn "ohne bürgerschaftliches Engagement und private Initiativen laufen öffentliche Projekte und Maßnahmen der Stadtentwicklung oft genug leer", schreibt die Bundesregierung. Die "europäische Stadt" soll "Chancengleichheit, Teilnahme und Teilhabe" ermöglichen, Aspekte des Klimaschutzes beachten, Qualität in der Baukultur gewährleisten und durch Regionalisierung die Kooperationen zwischen der Stadt und dem Umland befördern.