Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
Der Bundestag hat am 17. Dezember 2009 das Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes (17/224) eingesetzt und zugleich dessen Mitglieder gewählt (17/225). Nach Artikel 13 Absatz 3 können Strafverfolgungsbehörden private Gespräche in Wohnungen abhören oder aufzeichnen, wenn damit möglicherweise schwere Straftaten verhindert oder Gefahren abgewehrt werden können.
Dem Gremium gehören an: für die CDU/CSU Norbert Geis, Reinhard Grindel, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Ingo Wellenreuther; für die SPD Gabriele Fograscher und Burkhard Lischka; für die FDP Gisela Piltz; für Die Linke Frank Tempel; für Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Wieland.
Das Gremium konstituiert sich in Kürze.