Gremium nach § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes
Der Bundestag hat am 17. Dezember 2009 das neunköpfige Gremium nach Paragraf 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes eingesetzt (17/213), das vom Bundesfinanzministerium regelmäßig über Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch Zollkriminalamt informiert wird. Das Zollkriminalamt kann dieses Grundrecht nach gerichtlicher Anordnung beschränken, um Verstöße gegen ein UN-Waffenembargo zu verhindern. Mitglieder sind für die CDU/CSU Axel E. Fischer, Patricia Lips, Stephan Mayer und Ruprecht Polenz, für die SPD Rolf Hempelmann und Nicolette Kressl, für die FDP Serkan Tören, für Die Linke Richard Pitterle und für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Konstantin von Notz. Das Gremium wird sich in Kürze konstituieren.