Das Rettungsübernahmegesetz, mit dem die zeitlich befristete Verstaatlichung von Banken möglich gemacht wird, ist gerade verabschiedet, doch die Auseinandersetzung über den richtigen Weg zur Stabilisierung angeschlagener Banken geht weiter. Das Wirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, mit dem die Restrukturierung angeschlagener Banken ohne Verstaatlichung möglich gemacht werden soll. Der Wirtschaftsflügel der Union hatte scharfe Kritik an den Verstaatlichungsplänen geübt, sich jedoch angesichts des erwarteten baldigen Zusammenbruchs der Hypo Real Estate (HRE) nicht durchsetzen können. Nach den Vorstellungen von Wirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) sollen notleidende Banken unter Verwaltung der Bankenaufsicht gestellt werden. Die Restrukturierungsmaßnahmen muss das Banken-Management jedoch selbst durchführen. Während der Restrukturierung ruhen die Rechte der Aktionäre. Das Kommando hat die Bankenaufsicht. Die Aktionäre haben jedoch das Recht, ihre Anteile auch während der Zwangsverwaltungsphase zu verkaufen. Damit glaubt Guttenberg, einen Weg zur Rettung von Banken jenseits der Verstaatlichung gefunden zu haben. Das Justizministerium soll den Entwurf jedoch für nicht praktikabel halten. Schon vor der möglichen Verstaatlichung ist der Bund unterdessen bei der HRE eingestiegen. Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) übernahm Ende März einen Anteil von 8,7 Prozent an der Bank. Die dafür gezahlten 60 Millionen Euro lagen erheblich über dem Kurs der HRE-Aktie, was bei dem Papier einen Kurssprung nach oben auslöste. Die Entschädigung der Aktionäre bei einer Verstaatlichung soll jedoch nach dem Marktwert erfolgen.