CONTERGANOPFER
Sonderzahlungen 25 Jahre lang
Das Vermögen der Conterganstiftung wird um 100 Millionen Euro aufgestockt. Der Bundestag verabschiedete am 14. Mai den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/13025) in geänderter Fassung. Zusätzlich zu den 50 Millionen Euro, die das Pharmaunternehmen Grünenthal einzahlen wird, will der Bund den Kapitalstock der Stiftung mit weiteren 50 Millionen Euro aufstocken. Aus diesem Vermögen sollen die Opfer des Arzneimittelskandals, der in den 1960er Jahren die Bundesrepublik erschütterte, jährliche Sonderzahlungen erhalten. Die monatlichen Renten sollen zudem an die Entwicklung der gesetzlichen Renten angepasst werden.
Geschädigte, die noch keine Leistungen beziehen, können für die Zeit ab Juli 2009 Anträge stellen. Bisher galt, dass keiner Leistungen erhält, der nicht bis Dezember 1983 Ansprüche geltend gemacht hatte. Für ehemalige DDR-Bürger war die Frist bis zum Dezember 1993 verlängert worden. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, die Möglichkeit, Anträge zu stellen, bis 2010 zu begrenzen. Ebenfalls geändert wurde der Berechnungszeitraum für die Sonderzahlungen. Ursprünglich hätten sie 35 Jahre lang ausgegeben werden sollen, jetzt sind 25 Jahre vorgesehen. Grund waren unterschiedliche Forderungen von Betroffenen, die teilweise sogar eine sofortige Ausschüttung der gesamten Summe gefordert hatten.
Laut Gesetz können Contergangeschädigte eine einmalige Kapitalentschädigung, eine Rente oder die jährliche Sonderzahlung erhalten. Je nach Grad der Behinderung beträgt die Entschädigung 511 Euro bis 12.782 Euro und die monatliche Rente zwischen 242 Euro und 1.090 Euro. Ein Antrag der Fraktion Die Linke ( 16/11639) wurde abgelehnt.