Das Verfahren zur Aufnahme von Spätaussiedlern und ihren Angehörigen wird beschleunigt. Der Bundestag billigte am 14. Mai mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ( 16/12593, 16/13015) in der durch einen Änderungsantrag der Koalition modifizierter Form. Die FDP- und die Linksfraktion enthielten sich.
Die Ausstellung einer Spätaussiedler- oder Angehörigenbescheinigung wird künftig statt derzeit zwei bis drei Monate nicht länger als drei Wochen dauern. Auch die Antwortfrist für die Sicherheitsbehörden bei der Überprüfung von Ausschlussgründen wird verkürzt. Zudem wird die Rücknahme der Bescheinigungen parallel zur Rücknahme von Einbürgerungen im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.
Ferner wird die Befristung der Geltungsdauer von vertriebenenrechtlichen Altbescheiden aufgehoben. Die befristete Geltungsdauer könne Personen zur Ausreise nach Deutschland veranlassen, deren Verbleib in ihren Herkunftsstaaten im Interesse der Bundesrepublik liege, heißt es zur Begründung.
Der vom Innenausschuss am 13. Mai angenommene Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen regelt, dass das Angebot zusätzlicher Integrationsmaßnahmen künftig auch sogenannten weiteren Familienangehörigen offen steht, die gemeinsam mit dem Spätaussiedler einreisen. Damit werde "die Integration unter Wahrung der Familieneinheit erleichtert", erläuterte die Koalition.