Der Bundesrat hat am 17. Juni den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen. Die vorgesehene Kostenerstattung für die Erhebung der Absatzfondbeiträge durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung führe zu einer erheblichen Reduzierung der für die Absatzförderung land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse zur Verfügung stehenden Mittel. Zudem führe die Reduktion der Mitgliederzahl im Verwaltungsrat zu einer Reduktion der Repräsentantenzahl beitragszahlender Gruppen zu Gunsten beitragsferner Gruppierungen. Dadurch werde die strategische Ausrichtung sowie der Mitteleinsatz des Fonds fremdbestimmt. Zudem berücksichtige das Gesetz nicht die Verschiebung in der landwirtschaftlichen Produktion zu Gunsten von nachwachsenden Rohstoffen. Diese Verschiebung müsse auch zu einer veränderten Zusammensetzung des Verwaltungsrates führen.
Mit dem Gesetz soll dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds eine Erstattungspflicht für Personal- und Sachkosten auferlegt werden, die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Erhebung von Beiträgen an die Fonds entstehen. Außerdem soll das Vorschlagsrecht der Centralen Marketing-Gesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft (CMA) für drei Mitglieder im Verwaltungsrat des Absatzfonds aufgehoben werden, was zu einer Reduzierung der Mitgliederzahl führt.