Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplanten Abstriche bei den Beamtenpensionen ab. Bei der ersten Beratung am 17. Mai wurde deutlich, dass die von der Union beherrschte Länderkammer das Versorgungs-Nachhaltigkeitsgesetz nicht mittragen will. Damit sollen die in der Rentenversicherung bereits vorgenommenen Einschnitte "wirkungsgleich" auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Die Einsparungen sollen einer Versorgungsrücklage zufließen. Der Gesetzentwurf sieht ferner die Übernahme der tariflichen Einmalzahlungen von jeweils 300 Euro in den Jahren 2005 bis 2007 für die Bundesbeamten vor. Die Länder sollen dies für ihre Beamten selbst entscheiden.
Der bayerische Bundesratsminister Erwin Huber (CSU) lehnte eine "Sonderbehandlung der Beamten" ab. Der vorliegende Gesetzentwurf gehe über eine Eins-zu-eins-Umsetzung des Rentenrechts hinaus. Dem widersprach der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Fritz Rudolf Körper (SPD), entschieden. Die Behauptung, die Beamten würden überproportional belastet und bereits erbrachte Vorleistungen nicht berücksichtigt, "trifft schlichtweg nicht zu", sagte er. Die Beamten würden nicht mehr, aber auch nicht weniger belastet als die Rentner. Von 1990 bis heute seien die Pensionen um 31 Prozent, die Renten um 29 Prozent gestiegen.
"Im Kern geht es darum, das System der Beamtenversorgung auf Dauer finanzierbar zu halten", sagte Körper. Dies mache gewisse Leistungseinschränkungen unumgänglich. Es sei schwer verständlich, dass der Bundesrat dem nicht zustimmen wolle. Gerade die Länder - bei denen die meisten Beamten arbeiten - würden in Zukunft die größten Probleme bei der Finanzierung der Pensionen haben. Bei ihnen werde die Zahl der Versorgungsempfänger bis 2030 um etwa 600.000 steigen und sich damit verdoppeln. Beim Bund gehe hingegen unter Einschluss der noch bei den privatisierten Unternehmen Bahn und Post arbeitenden Beamten die Zahl der Versorgungsempfänger um die Hälfte zurück.
Das weitere Schicksal des Gesetzes ist jetzt offen. Kommt es in der letzten Sitzungswoche des Bundestages Ende Juni/Anfang Juli zur Verabschiedung, wird aller Voraussicht nach der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Nur wenn in der noch verbleibenden Zeit bis zur angestrebten Neuwahl in den anstehenden Sondersitzungen des Vermittlungsausschusses ein Kompromiss gefunden werden kann, könnte das Gesetz noch eine Chance haben. Anderenfalls wäre der Entwurf, wie alle anderen nicht abgeschlossenen Gesetzevorhaben auch, mit der Neuwahl des Bundestages hinfällig.