Tourismus. Der Bundestag hat sich am 16. Juni dafür ausgesprochen, dass die Öffnungszeiten von Biergärten und Freiluftgaststätten während der Fußballweltmeisterschaft 2006 von den Kommunen vor Ort festgelegt werden. Einen entsprechenden Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/5585) nahm das Plenum gegen das Votum von CDU/CSU und FDP an. Er folgte dabei einer Empfehlung des Tourismusausschusses vom Vortag ( 15/5716).
Die Sozialdemokraten hatten im Ausschuss angekündigt, dass Läden während der WM werktags von 6 Uhr bis 24 Uhr und sonntags von 14 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein können. Damit sei während des sportlichen Großereignisses für ausreichend Flexibilität gesorgt. Für die Koalitionsfraktionen kommt es darauf an, sowohl das Ruhebedürfnis der Anwohner als auch die Interessen der Gäste und der Wirte zu berücksichtigen und zu einem Ausgleich zu kommen. Keine Mehrheit fanden Anträge der CDU/CSU ( 15/5552) und der FDP ( 15/5581). Die Union war dafür eingetreten, den Beginn der Sperrzeit in der Außengastronomie während des Fußball-Confederations-Cups auf 24 Uhr zu legen. Sollte sich eine solche Ausnahmegenehmigung als erfolgreich herausstellen, so die Union, sollte die Sperrzeit während der gesamten Fußball-WM ebenfalls auf 24 Uhr gelegt werden. Die Union forderte darüber hinaus Immissionsgrenzwerte für den von Freiluftgaststätten ausgehenden "Kommunikationslärm", damit die Betriebe von einer sich daraus ergebenden Liberalisierung der Sperrzeiten profitieren könnten.
Die FDP wollte, dass während der Sommerzeit die für die Nacht geltenden Lärmschutzregelungen erst um Mitternacht in Kraft treten. Auch sie befürwortete höhere Lärmschutzwerte für die Außengastronomie und Öffnungszeiten bis Mitternacht. Die Liberalen betonten, es gehe nicht darum, Kompetenzen von den Ländern auf den Bund zu übertragen.