Inneres. Mit einem Gesetzentwurf zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung und zur Änderung des Dienstrechts (Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz, 15/5672) soll das Höchstruhegehalt nach dem Willen der Koalition weiter abgesenkt werden und im Jahr 2010 noch 71 Prozent betragen. Die Änderungen sollen sämtliche Versorgungsempfänger erfassen. Unfallversorgung und Mindestversorgung bleiben unberührt. Vorgesehen ist unter anderem eine Begrenzung der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, deren Größenordnung in der Hochschulausbildung einen Umfang von 855 Tagen abdecken soll. Damit werde ein annähernder finanzieller Gleichklang zwischen Renten und Versorgungsbelastungen hergestellt. Dieser belaste die Pensionen von Beamten umso stärker, je höher die der Berechnung zugrunde liegende Besoldungsgruppe ist, heißt es. Gleichzeitig enthält der Entwurf weitere Anpassungen an die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung und Überarbeitungen zu den Regelungen des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes von 2001. In der Begründung heißt es, die Versorgungsberichte der Bundesregierung hätten gezeigt, wie tief die Versorgung und die gesetzliche Rentenversicherung von den Auswirkungen des demographischen Wandels in der Gesellschaft betroffen sind. Eine besondere Belastung habe sich auch durch die personelle Ausweitung des öffentlichen Dienstes seit den 70er-Jahren ergeben. Als Folge würden die Versorgungsausgaben in kommenden Jahrzehnten weiter ansteigen und einen wachsenden Teil der gesamtwirtschaftlichen Leistungen sowie der Steuereinnahmen in Anspruch nehmen. Mit den Maßgaben würden die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden nochmals erheblich gesenkt werden können - zusätzlich zu den Einsparungen aus der Versorgungsreform seit Anfang 1990. Dadurch könnten die Einsparungen der öffentlichen Haushalte von rund 58 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 365,3 Millionen Euro im Jahr 2010 ansteigen und damit insgesamt bis 2010 rund 1,3 Milliarden Euro betragen.