Recht. Der Bundestag hat am 17. Juni einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 15/5313) zugestimmt, mit dem künftig gegen so genannte Graffiti (vornehmlich mit Sprühdosen auf Hauswänden hergestellte Bilder und Texte) wirksamer vorgegangen werden kann. Die Mehrheit aus SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen war für die Initiative. Lediglich die Liberalen sprachen sich dagegen aus. Der federführende Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 15/5702) vorgelegt.
Das Parlament befürwortete, zum Schutz vor Graffiti das Strafgesetzbuch um eine weitere Tathandlung zu ergänzen, "die auf die unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache abstellt". Die Sozialdemokraten vertraten im Ausschuss die Ansicht, es bleibe nun deutschen Gerichten überlassen, die gefundene Regelung anzuwenden. Man sei nach wie vor der Ansicht, dass man das "Graffiti-Unwesen" nicht über das Strafrecht bekämpfen könne.
Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem zu: Eine Klarstellung sei erreicht worden. Wichtig sei, dass man keine Strafverschärfung geschaffen habe. Aufgabe der Gerichte sei es nun, sachgerecht zu verfahren.
Die CDU/CSU stellte im Ausschuss fest, das Thema Graffiti beschäftige den Ausschuss schon seit Jahren. Die gefundene Lösung sei "nicht optimal" und bleibe "hinter den Erwartungen zurück". Man habe sich dennoch entschlossen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Man halte aber nach wie vor daran fest, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/404) geeigneter sei, das Problem zu lösen. Die Länderkammer hatte dafür plädiert, im entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuchs die Wörter "beschädigt" oder "zerstört" um die Wörter "oder das Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten nicht nur unerheblich verändert" zu ergänzen.
Die FDP bezeichnete die gefundene Lösung als "weiße Salbe". Es habe sich ganz klar bei den Anhörungen gezeigt, dass die Vorschläge des Bundesrates "vernünftig" seien. Der Schaden, den die deutsche Gesellschaft zu verzeichnen habe, sei "beträchtlich". Mit der heutigen Entscheidung werde man dem Problem nicht gerecht. Nachbesserungen seien deswegen "dringend erforderlich". Der Gesetzentwurf des Bundesrates wurde mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Gesetzentwürfe der CDU/CSU ( 15/5317, 15/302) wurden für erledigt erklärt.