Wirtschaft und Arbeit. Die Sonderregelungen für Pressekartelle sind aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wieder herausgenommen worden. Dies hat der Bundestag am 16. Juni beschlossen, als er einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ( 15/5735) annahm. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen ( 15/5430), nachdem der Bundestag den Regierungsentwurf ( 15/3640) am 11. März in veränderter Fassung ( 15/5049) angenommen hatte. Gestrichen wurde auch eine Regelung, die zur Anwendung der Grundsätze des EU-Wettbewerbsrechts verpflichtet. Darüber hinaus wurde die Übergangsfrist für legalisierte Kartelle um eineinhalb Jahre bis Ende 2007 verlängert. Auf den 30. Juni 2009 verschoben wurde auch der Zeitpunkt, von dem an das Bundeskartellamt als Vollstreckungsbehörde für Geldbußen und Geldbeträge auftritt. Von dort an fließen die daraus resultierenden Beträge der Bundeskasse und nicht mehr den Landeskassen zu. Schließlich werden die Landesbehörden an den Ermittlungen gegen Kartellrechtsverstöße beteiligt.