Verkehr und Bauwesen. Experten begrüßen die Absicht der Bundesregierung, mit einer Änderung des Energieeinspargesetzes ( 15/5226) die Grundlage für die Einführung von Energiepässen zu schaffen. Darin sollen Angaben und Kennwerte über die Energieeffizienz von Anlagen und Gebäuden enthalten sein. Dies wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 15. Juni deutlich.
Der Gesetzentwurf setzt eine Richtlinie der Europäischen Union um. Strittig war unter den Experten allerdings, ob die EU- Vorgaben in dem Gesetz eins zu eins umgesetzt worden sind. Ebenfalls unterschiedlicher Auffassung war man in der Frage, ob der Energieausweis sich am Bedarf oder am Verbrauch orientieren solle. Ein Antrag der CDU/CSU Fraktion ( 15/4506), der die Entwicklung unbürokratischer Energieausweise fordert, wurde außerdem diskutiert.
Wolf Bodo Friers von Haus und Grund Deutschland sieht den Gesetzentwurf als "über die EU-Vorgaben hinausgehend" an. Er bilde daher die Grundlage für einen Energieausweis, der wesentlich bürokratischer und weniger praktikabel sei als ein richtlinienkonformer Ausweis. Eine höhere Transparenz auf dem Immobilienmarkt, wie von der EU gewünscht, werde damit nicht erreicht. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass der Energieausweis lediglich der Information diene, keinesfalls aber Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche sein dürfe.
Auch nach Ansicht von Ronny Herholz vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen ist mit dem Entwurf die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben nicht gewährleistet. Die Richtlinie setze den bedarfsorientierten Pass dem verbrauchsorientierten gleich - das Gesetz regle dies hingegen nicht.
Energisch abgelehnt wird die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes, da der Pass nur informativen Charakter habe. Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen bezeichnete den Pass als wichtiges Instrument, um Investitionen in den Wärmeschutz von Gebäuden zu schaffen. Dazu müsse der Pass glaubwürdig sein und dürfe nicht verwirren. Weniger entscheidend sei dabei, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchpass handle. Er forderte, dass Gesetz schnell auf den Weg zu bringen. Dieter Kuhlenkamp vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes schloss sich dieser Forderung an. Die Akteure stünden in den Startlöchern, um die Pässe auszustellen.
Der Energiepass, so Siegfried Rehberg vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, bringe keineswegs den erhofften schnellen Schub für die deutsche Bauwirtschaft. Dies liege unter anderem daran, dass die EU-Vorgaben nicht konsequent umgesetzt würden. Er sei enttäuscht, dass man viele gute Anregungen auch seines Verbandes nicht aufgenommen habe. Franz Georg Rips vom Deutschen Mieterbund sieht mit dem Gesetz eine langjährige Forderung nach mehr Transparenz im Wohnungsmarkt umgesetzt. Mit einem verbraucherfreundlichen Energiepass, der bundesweit und bundeseinheitlich gelte, könnten Mieter und Eigentümer den Energiebedarf und die daraus resultierenden Kosten verschiedener Wohnungen miteinander vergleichen. Dies sei auch angesichts der ständig steigenden Energiekosten eine deutliche Besserstellung des Verbrauchers. Dem schloss sich Heinrich Hermann Schulte vom Bundesverband Haus-, Energie- und Umwelttechnik an. Er forderte die Einführung eines bedarfsorientierten Energiepasses. Nur auf Basis eines solchen Passes könnten objektiv richtige und zielführende Modernisierungsmaßnahmen empfohlen werden. Ohne die Bedarfsorientierung, so Schulte, verpuffe dieses wichtige Instrument.